Reihengrab im Gemeinschaftsgrabefeld
Das REIHENGRAB IM GEMEINSCHAFTSGRABFELD (Rasengräber) ist ohne Pflegeverpflichtung. Nutzungsrechte werden nicht erworben. Blumen, Gestecke o. ä. können an einem besonderen Denkstein abgestellt werden. Die Unterhaltung (30 Jahre) liegt bei der Friedhofsgärtnerei.
