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Reihengrab

Das REIHENGRAB ist ein Einzelgrab, das ohne Wahlmöglichkeit in einer Reihe vergeben wird. Wer das Nutzungsrecht (30 Jahre) für ein Reihengrab erwirbt, übernimmt auch die Pflegeverpflichtung. Diese kann auch auf die Friedhofsgärtnerei übertragen werden. Eine Verlängerung ist nach Ablauf der Nutzungszeit nicht möglich.

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Reihengrab im Gemeinschaftsgrabefeld Wahlgrab mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften