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Urnenwahlgrab

Auf einem URNENWAHLGRAB können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Wer das Nutzungsrecht (25 Jahre) für diese Wahlgrabstelle erwirbt, übernimmt auch die Pflegeverpflichtung. Diese kann auch auf die Friedhofsgärtnerei übertragen werden.
Neben den bepflanzten Wahlgrabstellen gibt es auch die Stellen mit einer Ganzabdeckung mit einer Marmorplatte.
Ist eine Wahlgrabstelle abgelaufen, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Sofern keine maßgeblichen Gründe dagegen sprechen (Planungen zur Veränderung der Friedhofsgestaltung z. B.), wird die Friedhofsverwaltung diese auch genehmigen.

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Urnenreihengrab im Gemeinschaftsgrabfeld Wahlgrab