Wahlgrab mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften
Das WAHLGRAB MIT ZUSÄTZLICHEN GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN ist zweistellig. Es handelt sich um Rasengrab, das mit einem aufstehenden Grabmal auf einer Grundplatte gestaltet wird. Die Grundplatte bietet die Möglichkeit, Gestecke und Blumen abzulegen. Die Verantwortung für den Stein liegt bei den Nutzungsberechtigten. Die Unterhaltung des Feldes liegt bei der Friedhofsgärtnerei (Nutzungsdauer: 30 Jahre).
Bei dieser Grabstelle wird die Entlastung bei der Pflege mit den Vorzügen des Wahlgrabes verbunden.
