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Wahlgrab

Das WAHLGRAB ist in der Regel mehrstellig. Es bietet im Unterschied zu Reihengräbern die Möglichkeit, dass Angehörige die Stelle aussuchen können. Wer das Nutzungsrecht (30 Jahre) für diese Wahlgrabstelle erwirbt, übernimmt auch die Pflegeverpflichtung. Diese kann auch auf die Friedhofsgärtnerei übertragen werden. Ist eine Wahlgrabstelle abgelaufen, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Sofern keine maßgeblichen Gründe dagegen sprechen (Planungen zur Veränderung der Friedhofsgestaltung z. B.), wird die Friedhofsverwaltung diese auch genehmigen.
Auf dem Ev. Friedhof können so noch einige alte große Familiengrabstätten seit Generationen erhalten und weiter geführt wurden

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Urnenwahlgrab Reihengrab im Gemeinschaftsgrabefeld